- Bruttorechnung
- 1. I.w.S.: In der Erfolgsrechnung werden die einzelnen Aufwendungen und Erträge unsaldiert ausgewiesen (Bruttoprinzip). Das Saldierungsverbot ist ausdrücklich im Handelsrecht (§ 246 II HGB) kodifiziert (⇡ Verrechnungsverbot).- 2. I.e.S.: Wareneinkaufskonto und Warenverkaufskonto werden nicht miteinander verrechnet, sondern über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen: Der Saldo des Wareneinkaufskontos (⇡ Wareneinsatz) geht direkt in die Erfolgsrechnung. Die Gegenüberstellung des Warenverkaufs und des Wareneinsatzes erfolgt im ⇡ Verlust- und Gewinnkonto bzw. im ⇡ Warenabschlusskonto (Großhandel). Der Vorteil des Bruttoabschlusses besteht darin, dass er in der Erfolgsrechnung aufzeigt, wie der Rohgewinn zustande kommt.
Lexikon der Economics. 2013.